Nancy Faeser: Massiver Änderungsbedarf bei Reform des Verfassungsschutzes – SPD wird eigene Änderungen vorlegen

Die FDP-Landtagsfraktion hat heute ihren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der schwarzgrünen Regierungskoalition zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vorgelegt. Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, sieht ebenfalls massiven Änderungsbedarf am Gesetzentwurf und kündigte an, dass auch die SPD entsprechende Änderungsvorschläge vorlegen werde.

Faeser sagt am Mittwoch in Wiesbaden: „Das Ergebnis der Anhörung war eindeutig. Der Gesetzentwurf von Schwarzgrün zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes ist durchgefallen und muss angepasst werden, andernfalls ist er verfassungswidrig. Denn die Liste der Fehler ist lang: Sie reicht von den verfassungswidrigen Regelungen zur Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bis hin zu den laschen Regelungen zum Einsatz von Vertrauenspersonen und der starken Einschränkung von Auskunftsrechten von Betroffenen, die wir nicht nachvollziehen können.“

Die SPD sehe, wie auch die FDP, die parlamentarische Kontrolle zum Verfassungsschutz durch den schwarzgrünen Entwurf in keiner Weise gestärkt. „Wir brauchen für den geheim arbeitenden Verfassungsschutz in Hessen eine wirksame parlamentarische Kontrolle. Für uns ist unter anderem entscheidend, dass alle Fraktionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sind, die Mitglieder der Kommission uneingeschränkten Zutritt zu den Dienststellen des Verfassungsschutzes haben und die Mitarbeiter der Abgeordneten an den Sitzungen der Kontrollkommission teilnehmen dürfen. Zudem ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes direkt an die Kontrollkommission mit Beschwerden wenden können“, sagte Faeser.