Holger Tschierschke – Vorsitzender des Ausschusses für Planen und Bauen
Städtischer Erbbauzinssatz für geförderten und preisgedämpften Wohnraum wird gesenkt
Die SPD-Fraktion im Römer ist erleichtert, dass sich die Koalition nach langem Ringen darauf verständigt hat, den bisher üblichen städtischen Erbbauzins für Wohnzwecke nicht zu erhöhen und zusätzlich die Möglichkeit zu schaffen, einen reduzierten Erbbauzinssatz für geförderten und preisgedämpften Wohnraum zu verankern.
„Die Beharrlichkeit der SPD-Fraktion hat sich ausgezahlt, denn es gab zunächst den ernsthaften Wunsch von Teilen der CDU-Fraktion, den Ausgangszinssatz von derzeit 2,5 % auf den Bodenwert zu verdoppeln. Das wäre bei den steigenden Bodenwerten ein fatales Signal gewesen. Ich bin sehr froh, dass unsere christdemokratischen Koalitionspartner unter der Führung von Dr. Nils Kößler diesen falschen Weg nicht weiterverfolgt und stattdessen den Weg frei gemacht haben für eine Absenkung des Erbbauzinssatzes auf 2 % vom Bodenwert für geförderte und preisgedämpfte Wohnungen,“ so Holger Tschierschke, Vorsitzender des Ausschusses für Planen und Bauen.
Von dieser Absenkung werden Vermieterinnen und Vermieter profitieren, deren Mieten maximal 25 % über der Höchstmiete für geförderte Wohnungen des zweiten Förderwegs in Höhe von derzeit 10,50 € liegen. Nach Ansicht von Tschierschke ist dies vor allem für die Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften eine gute Nachricht: „Neben der städtischen ABG haben die Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften die geringsten Bestandsmieten und auch beim Neubau versuchen sie dauerhaft akzeptable Mietpreise zu realisieren. Hier ist eine Entlastung bei der Erbpacht sinnvoll, zumal sich die Koalition ja darauf verständigt hat, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht 15 % für Genossenschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte vorgesehen sind.“