Schwarzgrüne Koalition lehnt Staatsvertrag mit der Alevitischen Gemeinde ab

Bild: Angelika Aschenbach

Der Kulturpolitische Ausschuss des Hessischen Landtags hat sich heute mit dem im Februar 2019 in den Landtag eingebrachten Antrag der SPD-Fraktion zum Abschluss eines Staatsvertrags mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. (20/275) befasst. Nachdem es bislang keine Reaktionen aus den Reihen der Regierungsfraktionen und der Landesregierung auf den Antrag gab, wurde er heute mit der fadenscheinigen Begründung, dass der geschichtliche Hintergrund fehle, es viele weitere Religionsgemeinschaften gebe, die Ansprüche erheben könnten und aus rechtlicher Hinsicht ohnehin keine Notwendigkeit bestehe beziehungsweise es aus Sicht des Kultusministers unnötig sei, im Ausschuss abgelehnt.

Dazu sagte der kirchen- und religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank-Tilo Becher: „Die Ablehnung des Antrags durch Schwarzgrün ist eine große Enttäuschung. Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften sind eine Chance, die Integration voranzubringen und Aspekte der praktischen Religionsausübung, Fragen der Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung sowie das Bekenntnis zum staatlichen Schulwesen vertraglich festzuhalten. Das liegt im beiderseitigen Interesse. Einen Antrag abzulehnen, der vorsieht, in einen Dialog zu treten mit dem Ziel, die Beziehungen mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, ist absurd.“

Die Bundesländer Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz hätten bereits mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. Staatsverträge abgeschlossen. Sie setzten damit ein Zeichen für ein friedliches Miteinander und Respekt und reichten die Hand zum Dialog. Die Regierungskoalition mache mit ihrer Haltung deutlich, dass sie zum institutionalisierten Dialog nicht bereit sei

Die SPD-Fraktion hätte sich dies auch für die rund 120.000 in Hessen lebenden Alevitinnen und Aleviten gewünscht. Angesichts des 30-jährigen Jubiläums, das Anfang des Jahres im Hessischen Landtag gefeiert wurde, sei die Ablehnung für die SPD nicht nachvollziehbar.

„Ein Staatsvertrag wäre auch ein Zeichen der Anerkennung und Verpflichtung, da er einerseits die Religionsgemeinschaften auf die Grundwerte der Gesellschaft verpflichtet und andererseits die Erfüllung von Aufgaben erleichtert. Ein solcher Vertrag würde es beispielsweise ermöglichen, dass Gläubige an alevitischen Feiertagen ein Recht auf berufliche Freistellung haben, wie es für christliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Ein solcher Vertrag würde Rechtssicherheit schaffen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass es vertragliche Regelungen zwischen dem Land und Religionsgemeinschaften gibt, um der zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung und Segregation entgegen zu wirken“, sagte Becher.